Gemeinnützigkeitsklausel: Wir sind wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der §§ 51ff AO nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom 12.11.2020 des Finanzamts Aachen-Kreis, Steuer Nr. 202/5701/1489, für die Jahre 2017 bis 2019 nach § 5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit. Die Satzungszwecke entsprechen §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO.
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